17 Mai 2023

Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Verstöße des Bürgermeisters der Stadt Burg Stargard

Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
des Landkreises MSE
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Sitzung des Hauptausschusses der Stadtvertretung Burg Stargard am 2. Mai 2023 verstieß der Bürgermeister als Vorsitzender des Hauptausschusses gegen die Kommunalverfassung.

Beschwerde gegen die Durchführung einer Sitzung des Hauptausschusses

Aus dem Protokoll geht hervor: „Mit 5 Mitgliedern ist der Ausschuss nicht beschlussfähig.“
Dazu sagt die Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung:
„Der Vors hat zu Beginn jeder Sitzung die Beschlussfähigkeit festzustellen. Sind nicht genügend GemVertr anwesend, hat er die Möglichkeit, den Sitzungsbeginn hinauszuschieben, wenn das Eintreffen weiterer GemVertr erwartet werden kann. Hat dies keinen Erfolg, so muss er die Sitzung mangels Beschlussfähigkeit schließen und zu einem neuen Sitzungstermin laden, …“

Aus dem Protokoll geht hervor, dass der Bürgermeister als Vorsitzender des Hauptausschusses die Sitzung nicht geschlossen hat. Im Anschluss hat er auch nicht zu einem neuen Sitzungstermin geladen.

Die Sitzung hätte schon im Vorfeld abgesagt werden müssen, da durch entsprechende Entschuldigungen von Mitgliedern und deren Vertreter die Möglichkeit einer Beschlussfähigkeit erst gar nicht gegeben war. Der Bürgermeister verschwendet damit auch finanzielle Mittel der Stadt, in Form von Sitzungsgeldern und anderen Aufwendungen.

Zu der Art und Weise der Termin- und Themenfestlegung nahm ich bereits in meiner E-Mail vom 2.5.2023 Stellung.

Statt rechtskonform die Sitzung zu schließen, wurde diese Sitzung eine Stunde und elf Minuten fortgeführt.

Dort wurden dann die Stadtvertreter der CDU-Fraktion speziell unterrichtet und mit Informationen versorgt, die anderen Stadtvertretern vorenthalten und erst durch das Protokoll bekannt gegeben wurden.

Einige Informationen erhielten dann andere Stadtvertreter erst in der Sitzungsrunde der Ausschüsse in der darauffolgenden Woche und teils nur auf Nachfrage.

An dieser Stelle sei die Bemerkung erlaubt, dass das Schild am Rathaus „Ort der Vielfalt – Wir engagieren uns für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ nicht mehr zeitgemäß ist, da der Bürgermeister gegensätzlich handelt.

Beschwerde gegen die Besetzung einer Leitungsstelle ohne Ausschreibung

Aus dem Protokoll des Hauptausschusses geht ebenso hervor, dass der Bürgermeister eine Leitungsstelle besetzt hat, ohne diese vorher auszuschreiben.

Da keine Stelle im Stellenplan vorhanden ist, wurde die Einstellung vorerst befristet. Diese Formulierung macht klar, dass der Bürgermeister diese Stelle dauerhaft so besetzen wird.

Weiterhin bitte ich hier um Prüfung des Sachverhaltes unter dem Aspekt der fehlenden Stelle im Stellenplan, inkl. deren Finanzierung, ohne Nachtragshaushalt oder Einvernehmen mit der Stadtvertretung.

Die Wirksamkeit einer Zustimmung der Bürgermeister der Gemeinden ist ebenso fraglich, da der Amtsausschuss für die Einvernehmensherstellung zum Stellenplan der Stadt Burg Stargard zuständig ist.

Hiermit bitte ich um Ihre entsprechenden Veranlassungen.

Bei Ihrer Antwort bitte ich auf die Äußerungen von Meinungen, Sichtweisen und Ansichten zu verzichten und um die Nennung entsprechender Rechtsquellen.

Mit freundlichem Gruß
Andreas Rösler

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