02 Mai 2023

Stellungnahme zur Sitzung des Hauptausschusses am 2.5.23

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
sehr geehrter Hauptausschussvorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich die Möglichkeit einer schriftlichen Äußerung wahr, da ich zur Sitzung des Hauptausschusses am 2.5.23 verhindert und entschuldigt bin, durch einen vor zwei Monaten festgelegten Termin, für den ich auch organisatorische Verantwortung habe.

Daher weise ich auch jegliche üble Nachrede zurück, die zum Inhalt hat, ich würde etwas vorschieben und damit die Hauptausschusssitzung blockieren wollen.

Dabei hätte der Bürgermeister, auch als Kreistagsfraktionsvorsitzender, selbst zur gleichen Zeit eine Regionalkonferenz der Kreis- und Landes-CDU. Ob er dazu keine Einladung mehr bekommen oder kein Interesse mehr hat, ist an dieser Stelle nicht aufklärungsbedürftig.

Es ist festzustellen, der Bürgermeister hat entgegen jeglichen Gepflogenheiten eine Sitzung mit Stadtvertretern angesetzt, ohne dem Stadtvertretervorsteher oder anderen Betroffenen diese anzukündigen.

Das mag rechtlich in Ordnung sein, moralisch ist es das nicht.

Auch im Wissen darum, dass viele Ausschussmitglieder nicht teilnehmen können. Aber darum geht es ja auch: Keine Diskussion, Hauptsache Beschluss.

Ebenso ist es nicht in Ordnung, dass dort unumstößliche Beschlüsse gefasst werden sollen, die vorher nicht in Ausschüssen und mit Vorlauf in Fraktionssitzungen besprochen werden können.

Sachkundige Einwohner werden so außenvorgehalten.

Bürger werden außenvorgelassen, da keine der Beschlussvorlagen im Bürgerinformationssystem zu finden ist. Unabhängig davon, ob die Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Burg Stargard nichtöffentlich sind. Mehrfache Vorstöße zur Öffentlichkeit des Hauptausschusses scheiterten immer an CDU und Bürgermeister.

Bei den Vorlagen ist auch keine Dringlichkeit zu erkennen und diese auch nicht begründet. Andernfalls hätte eine Dringlichkeitssitzung stattgefunden und dann nur in der dringlichen Sache.

Bei einer Vorlage geht es um die Umsetzung eines Wahlversprechens des Bürgermeisters, mit dem er seine knappe Wiederwahl auch erst ermöglicht hat. Den Fachbegriff dafür lasse ich hier weg.

Andere Vorlagen sollen dann teurer werdend, ohne Diskussion erledigt werden, sind aber selbst fragwürdig.

Auch diese Angelegenheit ist ein weiterer Beweis dafür, dass der Bürgermeister Stadtvertreter nicht mitnimmt, nicht frühzeitig informiert, vor vollendete Tatsachen stellt und mittels seiner Zweckgemeinschaft mit seiner CDU-Fraktion alles durchprügelt.

Natürlich ist das auch Demokratie: Mehrheit gegen Vernunft.

Es geht hier immer um Ursache und Wirkung. Das Handeln des Bürgermeisters ist die Ursache. Er hat eine knappe Mehrheit. Auch mit seiner CDU-Fraktion, die sich hier hätte gerademachen können und eine Sitzung verhindern können. Aber man ist sich offensichtlich einig. Der Bürgermeister hat es selbst in der Hand, die Ursachen abzuschaffen. Damit trägt er auch die Verantwortung für Konflikte und Streit in unserer schönen Stadt, die dann wieder auf den einen oder anderen Stadtvertreter geschoben wird.


Zu den Beschlussvorlagen:


Durchführung eines Vergabeverfahrens und Beauftragung der Baumaßnahme "Marktplatzumgestaltung"

Nachdem offensichtlichen Zerfall des Krummen Hauses auf der Burg, trotz jahrelanger bezahlter Planungen eines Parteifreundes, musste im Bürgermeisterwahlkampf schnell etwas in der Innenstadt her, um die man sich auf einmal kümmern wollte.
So überraschte der Bürgermeister mit konkreten Plänen für ein Laufband auf dem Markt, parallel zum Gehweg.

Ohne die eigens von den Stadtvertretern beschlossene Prioritätenliste mit einem Laufband in der Burgstraße zu berücksichtigen.

Ohne uns zu fragen/informieren, waren schon Fördermittel beantragt.

Kadavergehorsam beim Beschluss vorausgesetzt, sollte die Stadt nur ca. 12.000 Euro zuzahlen.

Jetzt sind daraus aber 84.000 Euro geworden. Hier ist gut abzulesen, wie derzeit bei allen als realistisch verkauften Planungen die Kosten explodieren.

Wir müssen uns fragen, ob wir wirklich für 172.000 Euro aus unseren Steuern ein schmales Band mit besserem Pflaster auf dem Markt haben wollen? (Vom Parkplatz kommt man dann immer noch nicht barrierefrei zu Bänken oder zur Sparkasse.)

Die Finanzierung ist ebenso fragwürdig! So soll das Geld aus der nun nicht mehr durchzuführenden Fassadensanierung der Turnhalle genommen werden. Wie daraus auch noch Geld für andere Zwecke.

Ohne zu wissen, was uns weitere Trägersanierungen kosten oder der Schutz der Träger, für die auch schon mehr Geld ausgegeben wurde als geplant.

Der Bürgermeister löst hier eine Haushaltsstelle des Haushaltes in kleine Summen auf, über die in der Gesamtheit die Stadtvertretung beschließen muss. Da die Marktplatzsanierung keine notwendige Maßnahme ist, gibt es dafür auch keinen Deckungskreis.

Ein Beschluss der Vorlage führt zu einer Rechtsaufsichtsbeschwerde.

Allein hier ist zu sehen, dass solche Beschlüsse einer Diskussion bedürfen, wie diese auch Fragen aufwerfen. Diese können nicht ab Bekanntgabe und ohne echte Beratungsmöglichkeit und -reihenfolge innerhalb von 10 Tagen vom Tisch gewischt werden.

 

Auftragsvergabe - Regelungsoptimierung

Die Schilderungen hier sind vereinfacht, da dieser Text veröffentlich wird.

Diese Vergabe ist derzeit aus heiztechnischen Gründen nicht eilig und kann die normale Beratungsfolge nehmen.

Wie bei der Marktplatzgestaltung, wird auch diese Maßnahme um fast 76.000 Euro teurer und soll aus der Haushaltstelle Fassadensanierung genommen werden, auch ohne Deckungskreis, da keine notwendige Maßnahme.

Hier ist zu hinterfragen, was wir bei Mehrkosten von 76.000 Euro für eine Einsparmaßnahme noch sparen oder ob wir am Ende mehr Geld ausgeben?

Selbst umwelttechnisch betrachtet: Auch Geld, welches wir ausgeben, entsteht nicht ohne einen Fußabdruck.

Und diese Mehrkosten sind schon geringer, weil man einen kostenintensiven Teil weggelassen hat, der zu Einsparungen führt. Also sparen wir schon nicht mehr so viel ein, wie einmal versprochen!

Wie sieht demnach eine konkrete Einsparung von Kosten über die nächsten 10 Jahre aus?

Darüber hinaus ist für mich fraglich, wie man das Leistungsverzeichnis für eine Ausschreibung mit dem erstellen kann, der nachher den Auftrag bekommt und im Leistungsverzeichnis den beschriebenen kostenintensiven Teil weglässt.

In der Begründung verschleiert der Bürgermeister die Kosten des weggelassenen Teils, da er nicht die Gesamtsumme nennt, sondern eine Summe pro 10 Einheiten.

Ein Beschluss der Vorlage führt zu einer Rechtsaufsichtsbeschwerde.

Entschuldigung, dieser Vorgang sieht nicht nur nach Flickschusterei aus.


Kooperationsvereinbarung Stadt Burg Stargard ./. Marie-Hager-Kunstverein e.V.

Diese Vorlage, wenn diese schon vom Verein zustimmungsreif ist, hat im entsprechenden Fachausschuss beraten zu werden.

Nicht ohne Grund gab es eine Sondersitzung zu diesem Thema.

Die Formulierung des Beschlusstextes der Vorlage (aus der Feder des Bürgermeisters und im Vereinbarungstext mit vielen Fehlern) ist mehr als unsauber, da in diesem eine Kenntnisname des Hauptausschusses und die Beauftragung des Bürgermeisters zur Umsetzung der Vereinbarung gleichzeitig enthalten sind. (Gemeint ist wohl die Unterzeichnung der Vereinbarung.)

Über eine Kenntnisname wird nicht abgestimmt. Der Bürgermeister spricht damit den Stadtvertretern ab, etwas an dem Text zu ändern.

Darüber hinaus ist es vom Bürgermeister vermessen zu behaupten, dass eigentlich die Stadtvertretung darüber gar nicht befinden müsse und es in seinem Ermessen läge.

Bei der Kooperation (so sagten wir früher im Sozialismus, oft einseitig aufgezwungen und entsprechend negativ bewertet, wenn nicht kooperiert wurde) handelt es sich um einen grundsätzlichen Vorgang, der nicht mit einem Wert zu beziffern ist, worüber der Bürgermeister allein entscheiden kann.

Auch nicht durch die jährliche Zuwendung, die auch noch einmal um 500 Euro reduziert wurde, wie auch andere Sachleistungen oder Übernahmen durch die Stadt nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Über die Nutzung und den Nutzungsumfang einzelner Räumlichkeiten des Marie-Hager-Hauses muss am Ende die SV entscheiden.

Ein Beschluss der Vorlage führt zu einer Rechtsaufsichtsbeschwerde.

Ich erinnere daran, dass erst das Einschalten des Ausschusses für Kultur, Wirtschaft und Soziales endlich die Wogen glättete, ohne weiter auf den bisherigen Konflikt einzugehen.


Sollte eine Hauptausschusssitzung stattfinden bitte ich um Beachtung meiner Stellungnahme und Erwähnung dieser im Protokoll.


Diese Stellungnahme, wie auch weitere und zu ergänzende geschichtliche Zusammenhänge, können Sie unter www.blog-stargard.de nachlesen.

Mit freundlichem Gruß
Andreas Rösler
-Stadtvertreter-

 

Verteiler (Bcc):
- Stadtvertreter
- Presse
- Rechtsaufsicht (zur Kenntnis)
- blog-stargard.de

Ja zum Kindergarten, aber mit Feststellungen

  Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, ja - wir werden für den Bau eines Kindergartens stimmen! Nachdem wir uns selbst d...